Winterreifenpflicht Tschechien
Wissen Sie, wann in der Tschechischen Republik Winterreifen vorgeschrieben sind? Sind sie überall und bei allen Wetterbedingungen vorgeschrieben oder nur manchmal? Finden Sie die Antwort in unserem ausführlichen Artikel.
Für Winterreifen ist die Bezeichnung M+S ausreichend, obwohl es natürlich besser ist, wenn es sich um echte Winterreifen der Kategorie 3PMSF handelt. Im Vergleich zu anderen Ländern ist es auch eine Besonderheit, dass die Winterreifenpflicht in der Tschechischen Republik in diesem Zeitraum in Kraft ist:
Außerdem muss die Bedingung erfüllt sein, dass sich die Wetterbedingungen auf der Straße tatsächlich verschlechtern. Es ist daher nicht notwendig, sofort am 1.11. auf Sommerreifen zu wechseln, wenn die Außentemperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt liegen, und es ist ebenso möglich, ein oder zwei Wochen vor Ende der Winterperiode auf Sommerreifen zu wechseln, wenn die Wettervorhersage günstig ist.
Mindestprofiltiefe des Reifens
Anders als in Deutschland ist in der Tschechischen Republik im Winter eine höhere Profiltiefe vorgeschrieben. Und die ist minimal:
Marke Winterausrüstung
Wenn Sie auf der Straße auf ein Schild „Winterausrüstung“ stoßen, dürfen Sie unabhängig von Datum und Wetterlage nicht weiterfahren, wenn Sie keine Winterreifen haben. In der Tschechischen Republik wird dieses Schild im Winter vor allem auf einem großen Teil der Autobahn D1 (Prag - Brünn) und auf vielen Straßen in bergigen Gebieten verwendet.


Vorsicht vor Unfällen mit fehlenden Winterreifen
Es wird jedoch dringend davon abgeraten, mit der Runderneuerung Ihrer Reifen zu spekulieren und den Runderneuerungstermin bis zur letzten Minute aufzuschieben, wenn es wirklich zu schneien beginnt. Abgesehen von der Gefahr eines Unfalls, bei dem Sie von schlechtem Wetter überrascht werden, besteht auch ein hohes Risiko, dass Sie einen Unfall verschuldet haben und Probleme mit Ihrer Versicherung bekommen. Denn die Versicherer achten bei Unfällen bei schlechtem Wetter sehr genau darauf, ob Sie Ihr Fahrzeug richtig vorbereitet und mit Winterausrüstung ausgestattet hatten. Sie stellen also nicht nur genau fest, ob Sie Winterreifen an Ihrem Fahrzeug hatten, sondern auch, in welchem Zustand diese Reifen waren und wie tief das Profil war. Wenn sie irgendwo ein Problem oder einen Mangel an Ihrer Winterausrüstung feststellen, können sie die Erstattung Ihrer Versicherung verweigern. Vor allem bei schwereren Unfällen mit Verletzten kann der Schaden, den die Versicherung verweigert, in die Hunderttausende oder gar Millionen gehen, so dass er von Ihnen zurückgefordert werden muss. Wir empfehlen Ihnen daher, die Winterreifenpflicht nicht zu unterschätzen und auch die Profiltiefe im Auge zu behalten, die laut Verordnung 4 mm nicht unterschreiten darf.
Geldbußen für das Fahren ohne Winterreifen
Wenn Sie während des oben genannten Zeitraums oder bei schlechten Witterungsbedingungen mit Sommerreifen erwischt werden, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 CZK bestraft werden. Wenn Ihre Weiterfahrt andere Fahrzeuge gefährden könnte und Ihre Weiterfahrt gefährlich ist, kann die Polizei Ihnen die Weiterfahrt untersagen und Ihr Fahrzeug für fahruntüchtig erklären.
Reicht es aus, nur auf der Antriebsachse Winterreifen zu haben?
Nein, das ist nicht genug. Das Gesetz schreibt vor, dass Autofahrer Winterreifen verwenden müssen, und unterscheidet nicht, an welcher Achse sie montiert werden müssen. Das bedeutet, dass die Winterreifenpflicht für das gesamte Fahrzeug gilt - für alle Achsen.
Ganzjahresreifen im Winter
Und was ist mit Ganzjahresreifen? Kann ich ein Bußgeld bekommen, wenn ich bei schlechtem Wetter Ganzjahresreifen und keine Winterreifen trage? Die Antwort lautet, dass die gekennzeichneten Ganzjahresreifen entscheidend sind. Solange Sie M+S in der Bezeichnung finden, können Sie sicher sein, dass Sie mit diesen Reifen im Winter fahren können. Die meisten Ganzjahresreifen haben diese Kennzeichnung, aber es ist besser, vor dem Kauf von Ganzjahresreifen nachzusehen.
Winterreifenpflicht für LKW über 3500 kg
Auch für Lkw gilt die Winterreifenpflicht unter den gleichen Bedingungen wie für Pkw. Das heißt, zwischen dem 1. November und dem 31. März, vorausgesetzt, es herrschen gleichzeitig ungünstige Witterungsverhältnisse. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Lkw nur auf der Antriebsachse Winterreifen tragen müssen. Die anderen Achsen müssen keine Winterreifen tragen.
Winterreifenpflicht für Motorräder, Anhänger usw.
Das Dekret legt fest, dass die Winterreifenpflicht für Fahrzeuge der Klassen M und N gilt. Zu diesen beiden Klassen gehören nur Kraftfahrzeuge mit mehr als 4 Rädern. Motorräder und Anhänger fallen nicht in diese Kategorien und unterliegen daher nicht der Winterreifenpflicht.
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